Bundesverband deutscher Fahrschulunternehmen e.V.
Landhausstr. 45
70190 Stuttgart
16.04.2015: Erlass zu Lehrfahrten
Das BMVI hat entschieden, dass ab sofort Leerfahrten nicht mehr unter den Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts fallen sollen. Diese Entscheidung gilt auch für bereits laufende
Bußgeldverfahren.
01.04.2015
16.10.2013
15.10.2013: Stellenauschreibung
Der Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. in Korntal-Münchingen sucht nebenberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die staatliche Aufgabe der Überwachung und Beratung zu fahrerlaubnisrechtlichen Seminaren.
Neu zu besetzen sind insbesondere die Regionen
Heilbronn / Main-Tauber
Schwäbisch Hall / Ostalb
Ulm / Alb-Donau / Heidenheim
Balingen / Rottweil / Schwarzwald-Baar.
Der Treuhandverein wird im Auftrag der zuständigen Stadt- und Landkreise als Sachverständiger tätig. Gegenstand der Überwachung und Beratung sind
die Aufbauseminare für Fahranfängerinnen und Fahranfänger bei Zuwiderhandlungen in der Probezeit nach § 2b StVG
sowie
die – im Zuge der Reform des Punktsystems neu konzipierten – Fahreignungsseminare nach § 4a StVG (neu) im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems, das am 1. Mai 2014 in Kraft tritt.
Bewerben können sich Inhaberinnen und Inhaber einer Seminarerlaubnis nach
§ 31 FahrlG für die Durchführung von Aufbauseminaren nach § 2b (Aufbauseminare für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit, ASF) und von Aufbauseminaren nach § 4 Abs. 8 Satz 3 StVG a.F.
(Aufbauseminare für Punktetäterinnen und Punktetäter, ASP).
Nicht eingesetzt werden können Funktionäre einer Berufsorganisation der Fahrlehrerschaft sowie Dozentinnen oder Dozenten einer Fahrlehrerausbildungsstätte.
Erwartet wird eine eigene Seminarerfahrung in Form der selbständigen Leitung von mindestens zehn Kursen nach § 2b StVG (ASF) sowie von mindestens fünf Kursen nach § 4 Abs. 8 Satz 3 StVG a.F. (ASP). Von Vorteil sind Einsatzbereitschaft, sicheres Auftreten, Sozialkompetenz, gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie EDV-Kenntnisse.
Bewerberinnen und Bewerber müssen bereit sein, an mindestens 20 Tagen im Jahr in der Überwachung tätig zu sein.
Der Bewerbung sind ein tabellarischer beruflicher Lebenslauf sowie aussagekräftige weitere Bewerbungsunterlagen (z.B. Seminarerlaubnis, Fahrlehrerschein,
Qualifikationsnachweise) beizufügen. Bewerbungen sind bis zum 15. Dezember 2013 unter Angabe des Az. 3-3856.2-10/113, an das Ministerium für Verkehr und
Infrastruktur Baden-Württemberg, Referat 31, Hauptstätter Straße 67, 70178 Stuttgart
– oder auch elektronisch (Nachweise bitte zusammengefasst in einer Anlage im
pdf- oder tif-Format, max. 3 MB) an poststelle@mvi.bwl.de - zu
richten.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Dr. Kirschner gerne zur Verfügung (Tel. 0711 – 231 5712 oder E-Mail: Thomas.Kirschner@mvi.bwl.de).
gez. Gerhard Schmidt-Hornig