Bundesverband deutscher Fahrschulunternehmen e.V.
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70190 Stuttgart
Laut Ministerium soll mit der Verordnung der sich weiterverbreitenden Nutzung von Fahrerassistenzsystemen und des bald verpflichtenden Einbaus bestimmter Systeme auch in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung Rechnung getragen werden.
Außerdem sollen einheitliche Rahmenbedingungen für Online-Angebote in der Fahrschülerausbildung geschaffen werden, die sich während der Corona-Pandemie etabliert haben.
Ferner soll die zum 1. April 2021 geschaffene Möglichkeit, die Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse B auf Fahrzeugen mit Automatikgetrieben zu absolvieren, ohne dass dies zu einem einschränkenden Eintrag führt, präzisiert werden.
Darüber hinaus hat eine erste Evaluierung der Reform des Fahrlehrrechts Verbesserungspotenzial aufgezeigt, das kurzfristig umgesetzt
werden soll.
Hier der Entwurf und die Anlagen: