Bei Gesetzesverfahren geht es darum, bestmögliche Kompromisse zu erzielen, denn oft sind die Positionen eingangs sehr konträr. Wir haben jahrelang hart gekämpft und
freuen uns, dass unsere wichtigsten Forderungen schlussendlich umgesetzt wurden.
Der BDFU begrüßt vor allem, dass die Fahrlehrerausbildung modernisiert und das Fahrschulrecht entbürokratisiert wurden. Kooperationen mit anderen Fahrschulen
sind jetzt deutlich leichter möglich.
Fahrlehrerausbildung
- Durch den Wegfall der Fahrerlaubnis für die Klassen A2 und CE als
Zugangsvoraussetzung hat sich die Ausbildung um rund 6.000 Euro verbilligt - ein erster Schritt, dem Mitarbeitermangel zu begegnen.
- Die Ausbildung beginnt mit einem Orientierungsmonat – man lernt die
Anforderungen des Fahrlehrerberufs also gleich zu Beginn kennen.
- Theorie und Praxis sind besser verzahnt, Methodik und Didaktik deutlich
aufgewertet. Die Anwärterinnen und Anwärter lernen, wie man einen guten theoretischen und praktischen Unterricht gibt.
- E-Mobilität und das teilautonome Fahren sind verbindlicher Teil der
Ausbildung.
Abbau
bürokratischer Hemmnisse
- Die Zahl der Zweigstellen soll zehn nicht übertreffen – früher waren nur vier
Betriebsstätten erlaubt.
- Fahrschulen dürfen Ausbildungskontingente an andere Fahrschulen
weitergeben.
- Aufgrund der neuen Gemeinschaftsfahrschulregelung können jetzt auch Fahrschulen
unterschiedlicher Klassen zusammenarbeiten.